AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Bornemann-Etiketten GmbH (im Folgenden: Bedingungen)


§ 1

Allgemeines - Geltungsbereich

1.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten für alle mit uns geschlossenen Kauf-, Werk- und Lieferverträge. Diese Bedingungen gelten auch für Verträge, die unter Benutzung unseres Webshops zustande gekommen sind.

2.

Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Das gilt nicht, wenn wir den abweichenden Bedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zustimmen. Mit der vorbehaltlosen Ausführung einer Lieferung in Kenntnis der abweichenden Bedingungen des belieferten Kunden werden die abweichenden Bedingungen des Kunden nicht anerkannt.

3.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden getroffen wurden, sind in diesem Vertrag niedergelegt. Nebenabreden oder ergänzende Vereinbarungen zu diesem Vertrag existieren nicht.

 

§ 2

Vertragsschluss und Angebot

1.

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.

Unsere Preise gelten ab Werk zzgl. Mehrwertsteuer, Verpackung, Versandkosten und Transportversicherung.

3.

Unsere Angebote sowie mit Angeboten übersandte Muster und Fertigungsunterlagen bleiben unser Eigentum. Auch sonstige Rechte daran, insbesondere Urheberrechte, verbleiben bei uns. Angebote und die damit zur Verfügung gestellten Muster und Fertigungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche und vorherige Zustimmung Dritten weder zugänglich gemacht noch im Rahmen von Auftragsverhandlungen mit Dritten oder für Anschlussprojekte verwendet werden.

4.

Bei einem Vertragsschluss über den Webshop gilt Folgendes:

4.1.

Der Kunde kann aus dem Webshop-Sortiment auswählen und die gewählten Produkte über den Button „in den Warenkorb" in einem sog. Warenkorb sammeln. Über den Button „Bestellung absenden" gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor der Übersendung des Antrags kann der Kunde die Daten, insbesondere die in dem Warenkorb befindlichen Waren jederzeit ändern und einsehen. Der Kunde kann Waren vor Abgabe des Verbindlichen Antrags aus dem Warenkorb löschen, hinzufügen oder die Anzahl der bestellten Waren ändern.

4.2.

Wir schicken daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in der die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei uns eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zu Stande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird.

4.3.

Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher oder englischer Sprache, je nachdem, welche der beiden Sprachen der Kunde ausgewählt hat.

4.4.

Der Kunde kann in seinem Kundenkonto jederzeit seine getätigten Bestellungen einsehen. Die Bestellungen werden bei uns im System für eine Dauer von drei Jahren gespeichert und können während der Dauer der Speicherung vom Kunden angefordert werden.

 

§ 3

Beschaffenheit

1.

Die von uns angebotene Sache (Kaufsache) ist ausschließlich für die Verbindung mit anderen Sachen geeignet.

2.

Es ist Aufgabe des Kunden zu prüfen, ob er die Kaufsache verwenden kann, insbesondere, ob das Material, aus dem die Kaufsache besteht und das Material, aus dem die mit der Kaufsache zu verbindende Sache besteht, miteinander verträglich sind. Bei Bestellungen, die nicht über unseren Webshop erfolgen, werden dem Kunden falls gewünscht, zu diesem Zweck von uns Muster zur Verfügung gestellt.

 

§ 4

Zahlung – Mahngebühr – Bonitätsauskunft

1.

Unsere Forderungen sind sofort (ab Rechnungsdatum) zur Zahlung fällig. Es gelten die in der Auftragsbestätigung bestimmten Zahlungsbedingungen.

2.

Im Falle einer Bestellung über den Webshop hat der Kunde den Kaufpreis im Voraus zu zahlen, die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang, es sei denn, es wurde vorher eine andere Zahlungsbedingung vereinbart.

3.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

4.

Wir informieren darüber, dass wir uns eine Beurteilung des Kreditrisikos auf der Basis von mathematisch-statistischen Verfahren bei den Wirtschaftsauskunfteien Verband der Vereine Creditreform e.V., Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, CRIF GmbH, Leopoldstraße 244, 80807 München sowie Dun & Bradstreet Deutschland GmbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main vorbehalten. Dazu werden die personenbezogenen Daten, die zu der Bonitätsprüfung notwendig sind (Name, Vorname, Firmenname, Adresse, Bankdaten) an die Wirtschaftsauskunftei übertragen. Die Datenverarbeitung und –weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Bonitätsprüfung zur Vermeidung eines Zahlungsausfalls und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO und des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Auf Basis dieser Informationen wird eine statistische Wahrscheinlichkeit für einen Kreditausfall und damit ihre Zahlungsfähigkeit errechnet.

 

§ 5

Versand – Lieferung – Liefermenge – Gefahrenübergang

1.

Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % gelten als vertragsgemäße Leistung.

2.

Von uns angegebene Lieferzeiten beginnen in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde uns alle für die Bearbeitung seines Auftrags erforderlichen Informationen und Materialien zukommen lassen hat, insbesondere alle für die Herstellung erforderlichen Materialien und technischen Informationen. Ist mit dem Kunden eine Anzahlung vereinbart, beginnt die angegebene Lieferzeit nicht vor dem Eingang dieser Zahlung bei uns.

Wünscht der Kunde nachträglich Änderungen und wird insoweit eine Einigung erzielt, verlängern sich die Lieferzeiten in angemessenem Umfang.

3.

Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

4.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht auf den Kunden über, sobald die Sache zur Lieferung an den Kunden unser Haus verlassen hat.

5.

Im Falle einer Bestellung über den Webshop gilt Folgendes:

Der Kunde kann zwischen den Versandarten Express oder Standard frei wählen. Gibt der Kunde keine Versandart vor, wird die Ware von uns mit der günstigsten Versandart, so wie sie sich uns bei Auftragsbestätigung darstellt, verschickt. Bei Lieferungen in die Schweiz und Nicht-EU-Länder trägt der Kunde die Zoll- und Einfuhrgebühren.

 

 

§ 6

Sicherung unserer Ansprüche

1.

Die von uns gelieferte Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.

Wird die Kaufsache durch den Kunden mit anderen Waren verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum an der Kaufsache und erwerben wir dabei nicht kraft Gesetz Eigentum an der durch die Verbindung entstehenden einheitlichen Sache (neue Sache), so überträgt uns der Kunde bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zum Wert der mit der Kaufsache verbundenen Waren.

Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Kaufsache untrennbar mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen vermischt bzw. die Kaufsache verarbeitet oder umgebildet wird.

Der Kunde verwahrt die in unserem (Mit-) Eigentum stehenden neuen Sachen für uns.

2.

Der Kunde darf in unserem Eigentum (einschließlich Miteigentum) stehende Kaufsachen/neue Sachen nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern.  Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung schon jetzt an uns ab. Bei der Veräußerung von neuen Sachen, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß § 6 Nr. 1 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten.

Wird die Kaufsache/neue Sache von dem Kunden zusammen mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Sache zu den anderen verkauften Waren an uns abgetreten.

Wir nehmen die vorstehend genannten Abtretungen durch den Kunden an.

3.

Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einziehungsermächtigung. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung der Forderung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen.

4.

Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Kunde nicht berechtigt.

5.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden.

6.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Sachen auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Sachen heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

7.

Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.

§ 7

Gewährleistung

 

Für Mängel leisten wir nach folgenden Maßgaben Gewähr:

1.

In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.

2.

Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Sachen getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbes. in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.

3.

Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Sachen hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Sache gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten").

4.

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

5.

Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

6.

Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandeten Sachen zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Deinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten") bleiben unberührt.

 

7.

Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen Bedingungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden, die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.

8.

Wenn eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

9.

Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender §§ 8 und 9.

 

§ 8

Haftung / Schadenersatz

1.

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden und/oder aus unerlaubter Handlung (im Folgenden: „Schadensersatzansprüche“), sind ausgeschlossen.

2.

Dies gilt nicht, soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern, unseren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen und/oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, insbesondere solche, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zueinanderstehen.

3.

Bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung wesentlicherVertragspflichten ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

4.

Die Bestimmungen dieses Paragrafen gelten entsprechend, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Schadenersatz den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

5.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern wir zwingend haften, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wir eine Garantie übernommen haben.

6.

Soweit unsere Haftung durch die vorstehenden Bestimmungen dieses Paragrafen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 9

Verjährung

1.

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

2.

Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Sache beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits gem. § 8 Nr. 2 beruhen oder dem Kunden aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zustehen (§ 8 Nr. 5) sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

 

§ 10

Höhere Gewalt

 

Wir tragen nicht das Risiko für Ereignisse und Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und von uns daher nicht beherrscht werden können, wie Naturereignisse, Streiks und Aussperrungen, höhere Gewalt etc. Treten derartige Umstände und Ereignisse ein, gelten zwischen den Parteien die Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

 

§ 11

Pflichten des Kunden

 

1.

Ohne die Mitwirkung des Kunden können wir unsere vertraglichen Pflichten nicht erfüllen. Der Kunde verpflichtet sich daher, alle von ihm zu erbringenden Leistungen/Handlungen, die zur Erfüllung des Vertrags durch uns erforderlich sind, so vorzunehmen, wie sie vertraglich geschuldet sind. Das gilt insbesondere für Abnahme der Kaufsache. Diese Handlungen schuldet der Kunde genauso wie das vertraglich vereinbarte Entgelt. Verletzt er diese Verpflichtung, kann er in Schuldnerverzug geraten.

2.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in unser Eigentum hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir die geeigneten Rechtsbehelfe und -mittel einlegen können.

 

§ 12

Sonstiges

1.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist unser Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

2.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Einheitsrechts ist ausgeschlossen.

3.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand: Juni 2024